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Jagd

Wald und Wild

Wald und Wild stellen seit ewigen Zeiten eine Einheit im Gleichgewicht dar. Als allerdings der Mensch die Bühne betrat und begann, auf beide Ökosystemteile einzuwirken, tat sich eine Kluft auf. Eine Kluft die heute immer größer zu werden scheint.

 

Rechtlich gesehen ist heute der Oberösterreichische Kleinwaldeigentümer

(Grundeigentum < 115 ha) jagdlich teilenteignet. Er kann nur geringen Einfluss auf die Wildbewirtschaftung auf seinem eigenen Grund und Boden ausüben. Hinzu kommt, dass die soziale Komponente des Dorflebens es dem Grundeigentümer faktisch unmöglich macht, Missstände bezüglich der Jagdbewirtschaftung aufzuzeigen.

Ein Durchsetzen seiner Rechte, Rechts- sowie Schadenersatzansrpüche gegenüber dem Jagdausübungsberechtigten führt sehr oft zur sozialen Isolation innerhalb des Dorf- bzw. Gemeindeverbandes.

Die WWGW hat sich deshalb auch zum Ziel gesetzt, ihren Mitglieder bei der Durchsetzung ihrer Rechte und der Erhaltung ihrer sozialen Reputation innerhalb in ihrer Heimatgemeinde beizustehen und bzw. jedmögliche Unterstützung angedeihen zu lassen.

Dazu das

Positionspapier (Text als Download, 160 kB) der WWGW

Und folgende Formulare:

  1. Leitfaden zur Abwicklung von Wildschadensersatzansprüchen (Text als Download, 160 kB)

  2. Wildschadensanmeldung (Text als Download, 160 kB)

  3. Wildschadensanmeldung Wildschadenskommission (Text als Download, 160 kB)

  4. Antrag nach § 64 O.Ö. Jagdgesetz (Text als Download, 160 kB)

  5. Ankündigung Waldverjüngung mit Zaun (Text als Download, 160 kB)

  6. Ankündigung Waldverjüngung ohne Zaun (Text als Download, 160 kB)

 

 

 

 

 

 

Eine gute Zusammenarbeit zwischen Waldeigentümern und Jägern kann zu solchen Ergebnissen führen:



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