Andritz AG auf 25 Mio. Dollar verklagt
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Dem Grazer Anlagenbauer Andritz droht juristisches Ungemach in den USA: Das US-Unternehmen Ovalstrapping wirft dem österreichischen Konzern Diebstahl geistigen Eigentums vor und klagte auf mindestens 25 Millionen Dollar.
Das US-Unternehmen mit Sitz im Bundesstaat Washington ist auf Maschinen zum Binden von Zelluloseballen mit Draht spezialisiert und verfüge in diesem Bereich über eine „innovative und einzigartige Methode“, heißt es in einer Aussendung von Ovalstrapping. So lieferte das Unternehmen auch Maschinen für mehrere von Andritz errichtete Zellulosefabriken.
„Unrechtmäßig Design und Technologie verwendet“
Während der „engen Zusammenarbeit“ seit dem Jahr 2000 habe das österreichische Unternehmen aber „unrechtmäßig das Design und die Technologie von Ovalstrapping für die Entwicklung einer eigenen Linie von Bindegeräten (-maschinen) verwendet“.
„Keine vertraulichen Informationen“
Im Jahr 2009 habe Andritz bekanntgegeben, dass es bei künftigen Fabriksprojekten eigene Bindemaschinen einsetzen werde, was Ovalstrapping als Bruch der früheren Kooperationsvereinbarungen wertete. Andritz betonte in einem Antwortschreiben, dass es keinerlei vertrauliche Informationen des US-Maschinenproduzenten verwendet habe. Die eigenen Bindemaschinen seien mit Hilfe eines „Subunternehmers“ entwickelt worden.
„Äußerst anspruchsvolle Aufgabe“
Ovalstrapping bezweifelt dies: „Die Entwicklung einer neuen Linie von Bindemaschinen ist eine äußerst anspruchsvolle Aufgabe. Die Forschungs- und Entwicklungsmitarbeiter von Andritz konnten diese Aufgabe nicht angehen, geschweige denn erfüllen, ohne die von Oval zur Verfügung gestellten vertraulichen Informationen heranzuziehen.“
In diesem Zusammenhang wird darauf verwiesen, dass die Oval-Mitarbeiter beim Einbau der Maschinen eng und umfangreich mit Andritz-Ingenieuren zusammengearbeitet hätten. Als weiteres Indiz wird angeführt, dass Anfang 2004 eine zu Testzwecken nach Brasilien geschickte Bindemaschine von Andritz erst mit fünfwöchiger Verspätung wieder zurückgegeben worden sei, ohne dass diese Verspätung erklärt worden sei.
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